Rauchmelder in NRW

 

 

Gesetzliche Grundlage

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landes-bauordnung beschlossen.

Am 20.03.2013 wurde im Landtag beschlossen, den §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen:

(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

 

Einbaupflicht

  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen

 

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit muss jeder installierte Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft werden.

 

Die Prüfpunkte sind in Anlehnung an die Anwendungsnorm DIN 14676 erstellt, die auch die Instandhaltung von Rauchwarnmelder regelt.  

Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben zu überprüfen, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten (plus/minus 3 Monate Karenzzeit). Dieses ist zu dokumentieren. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung. Bewahren Sie diese gut auf.

 

Dieser Rauchmelder ist bei uns Käuflich zu erwerben.

 

Der Ei650 ist ein Rauchwarnmelder der neuesten Generation mit integriertem Mikroprozessor und automatischer Verschmutzungskompensation.

Der Rauchwarnmelder arbeitet nach dem Streulichtprinzip und verfügt über eine fest eingebaute 10-Jahres-Lithiumbatterie. Sein Easy-Press-Knopf, die Stummschaltfunktion sowie der Verzicht auf störende LED-Blink-Signale machen ihn besonders anwenderfreundlich.

Produktmerkmale

  • Fest eingebaute 10-Jahres-Lithiumbatterie
  • Integrierter, 85dB(A) starker Piezo-Alarm
  • Großer, leicht zu erreichender Easy-Press-Knopf
  • Reduzierte Testlautstärke
  • Stummschaltfunktion bei unerwünschtem Alarm
  • Automatische Verschmutzungskompensation
  • Metallabschirmung in der Optikkammer
  • Demontagesicherung
  • Inkl. Montageplatte für einfachste Montage und Wartung
  • VdS-geprüft nach DIN EN 14604
  • „Q“-Zertifikat gemäß VdS 3131 / vfdb-Richtlinie 14-01
  • Zur Verwendung nach DIN 14676
  • 5 Jahre Garantie